Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Städtischen Betriebe Eutin sind bemüht, ihre Website im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://staedtische-betriebe-eutin.de/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 10.10.2025 bis 28.10.2025 durchgeführten Bewertung der Hansolu GmbH.

Aufgrund der Überprüfung nach BITV 2.0 und WCAG 2.2 AA ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nach BITV 2.0 nicht barrierefrei:

  • Dokumente in den Formaten DOC/DOCX, PDF, CSV und XLS/XLSX. Bei Bedarf können Sie die gewünschten Informationen telefonisch oder per E-Mail anfragen.
  • Es sind keine Übersetzungen in leichter Sprache verfügbar.
  • Es sind keine Übersetzungen in deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 28.10.2025 erstellt und zuletzt am 28.10.2025 aktualisiert.

Eine Barriere melden

Ihnen ist auf unserer Internetseite etwas aufgefallen, das nicht barrierefrei zugänglich oder vollständig nutzbar ist?

Dann informieren Sie uns bitte über das unten stehende Formular.

Im Beschreibungsfeld beschreiben Sie bitte kurz, welches Problem oder welche Mängel Sie in Bezug auf die Barrierefreiheit entdeckt haben.

Bitte geben Sie einen Link zu der betroffenen Seite an. Falls dies zu aufwendig ist, können Sie gerne den Inhalt der Seite beschreiben.

Für alle anderen Fragen und Anliegen können Sie sich gerne telefonisch an unser Kundenzentrum wenden oder uns eine E-Mail schreiben

Momentan ist das Ausfüllen aller fünf Felder im Formular erforderlich.

Name

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die zentrale Beschwerdestelle nach § 16 LBGG wenden. Das können Sie mit einer E-Mail, einem Formular, durch einen Anruf, mit einem Brief oder in einem persönlichen Gespräch machen.

Die zentrale Beschwerdestelle für Barrieren von Informationen öffentlicher Stellen im Internet Schleswig-Holstein wurde gemäß § 16 LBGG bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung Schleswig-Holstein eingerichtet. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

E-Mail: bbit@landtag.ltsh.de
Telefon: 0431 988 1620
Adresse: Karolinenweg 1 in 24105 Kiel