Städtische Betriebe Eutin
Stadtentwässerung
Die Stadtentwässerung
Die Stadtentwässerung, Eigenbetrieb der Stadt Eutin, ist seit 2006 ein Betriebszweig der „Städtischen Betriebe Eutin“.
Seit Anfang der 50er Jahre ist eine der täglichen Aufgaben, das anfallende Schmutzwasser der Stadt Eutin zu reinigen und in die Vorflut abzuleiten. Das Niederschlagswasser wird, soweit möglich, dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Stadtentwässerung ist die Instandhaltung sowie die vorausschauende Erneuerung bzw. Erweiterung des Kanalisationsnetzes und der dafür benötigten Pumpwerke und Regenrückhaltebecken. Das gesamte Eutiner Kanalnetz (Schmutz- und Regenwasser) erstreckt sich inzwischen über eine Länge von mehr als 140 Kilometern.
Kläranlage
Städtische Betriebe Eutin
Kläranlage
Diekstauen 3
Postleitzahl 23701 Eutin
Planauskunft – Schmutz- und Niederschlagswasser
Über die Stadtentwässerung erhalten Sie Leitungsauskünfte aus der Kanaldatenbank sowie Kopien der Lagepläne des Entwässerungsantrages (Planung) – sofern vorhanden – aus Ihrer Grundstücksakte der Stadtentwässerung.
Dazu füllen Sie bitte die Einwilligungserklärung aus, unterzeichnen die Verpflichtung zum Datengeheimnis und senden uns die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare zurück.
Planauskunft – Einwilligungserklärung(PDF)
Planauskunft – Verpflichtung Datengeheimnis (PDF)
Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die Planauskunft wenden:
E-Mail-Adresse Städtische Betriebe Eutin Planauskunft: planauskunft@staedtische-betriebe-eutin.de
Gebühren
- Benutzungsgebühren Schmutzwasser: 3,75 Euro je Kubikmeter
- Niederschlagswassergebühr: 1,01 Euro je Quadratmeter
- Kleinkläranlagen 56,26 Euro je Kubikmeter
- mech./biolog. Kleinkläranlagen 43,32 Euro je Kubikmeter
- Sammelgruben 25,63 Euro je Kubikmeter
Grundgebühren
Tabelle mit Grundgebühren für Schmutzwasser. Spalten: Qn in Kubikmeter je Stunde, Q3 in Kubikmeter je Stunde, Betrag in Euro pro Jahr.
| Qn m³/h | Q3 m³/h | Gebühr |
|---|---|---|
| bis 3,5 Kubikmeter je Stunde Nenndurchfluss | bis 6,3 Kubikmeter je Stunde Dauerdurchfluss | 144,00 €/Jahr |
| bis 6 Kubikmeter je Stunde Nenndurchfluss | bis 10 Kubikmeter je Stunde Dauerdurchfluss | 228,00 €/Jahr |
| bis 25 Kubikmeter je Stunde Nenndurchfluss | bis 40 Kubikmeter je Stunde Dauerdurchfluss | 576,00 €/Jahr |
| bis 60 Kubikmeter je Stunde Nenndurchfluss | bis 100 Kubikmeter je Stunde Dauerdurchfluss | 720,00 €/Jahr |
Qn = Nenndurchfluss (alte Bezeichnung)
Q3 = Dauerdurchfluss (neue Bezeichnung)
Benutzungsgebühren
Tabelle mit Benutzungsgebühren. Erste Spalte Art, zweite Spalte Betrag je Einheit.
| Art | Gebühr |
|---|---|
| Schmutzwasser | 3,75 Euro je Kubikmeter |
| Kleinkläranlagen | 56,26 Euro je Kubikmeter |
| mech./biolog. Kleinkläranlagen | 43,32 Euro je Kubikmeter |
| Sammelgruben | 25,63 Euro je Kubikmeter |
| Niederschlagswasser | 1,01 Euro je Quadratmeter |
Anschlussbeiträge
Tabelle mit Anschlussbeiträgen. Erste Spalte Art, zweite Spalte Beitrag je Quadratmeter.
| Art | Beitrag |
|---|---|
| Schmutzwasser | 8,72 Euro je Quadratmeter |
| Niederschlagswasser | 9,49 Euro je Quadratmeter |
Satzungen
Die aktuellen Satzungen bezüglich Schmutz- und Niederschlagswasser finden Sie hier als PDF-Dateien aufgelistet.
1. Allgemeine Abwasserbeseitigungssatzung
2. Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung
- Satzung der Stadt Eutin über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung vom 14.12.2020 (PDF)
- 1. Änderung der Satzung der Stadt Eutin – Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS 02.07.2021 (PDF)
- 2. Änderung der Satzung der Stadt Eutin – Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS 14.12.2021 (PDF)
- 3. Änderung der Satzung der Stadt Eutin – Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS 16.12.2022 (PDF)
- 4. Änderung der Satzung der Stadt Eutin – Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS 15.12.2023 (PDF)
- 5. Änderung der Satzung der Stadt Eutin – Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS 19.12.2024 (PDF)
- 6. Änderung der Satzung der Stadt Eutin – Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – BGS 10.04.2025 (PDF)
Bekanntmachungen
Die aktuellen Bekanntmachungen der Städtischen Betriebe Eutin finden Sie hier als PDF-Dateien aufgelistet:
Formulare/Anträge
Auflistung Formulare / Anträge
Informationen
Kontakt aufnehmen:
Städtische Betriebe Eutin
Stadtentwässerung
Holstenstraße 6
Postleitzahl 23701 Eutin
Zentrale:
Telefonnummer Städtische Betriebe Eutin – Stadtentwässerung+49 4521 705 350
Faxnummer Städtische Betriebe Eutin – Stadtentwässerung +49 4521 705 305
E-Mail-Adresse Städtische Betriebe Eutin – Stadtentwässerung info@staedtische-betriebe-eutin.de
Abteilungen:
Technisches Büro/ Fragen zur Grundstücksentwässerung
Telefonnummer Technisches Büro: +49 4521 705 544
Planauskunft
Telefonnummer Planauskunft: +49 4521 705 326
Gebühren und Beiträge
Telefonnummer Gebühren und Beiträge: +49 4521 705 330
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